Als der geschäftstüchtige
Weinhersteller Rudolf Kunzmann 1956 zum ersten Mal in Flaschen abgefüllten Glühwein verkaufte, verstieß er doch damit tatsächlich gegen gängiges Recht und kassierte ein Bußgeld. Es war nämlich zu dieser Zeit gemäß des Weinrechts verboten, Wein mit Zucker zu versetzen. Neben Zucker enthielt der Glühwein aber auch damals schon verschiedene Gewürze, üblicherweise Zimt, Nelken, Zitronenschale und Sternanis. Doch schon im Mittelalter waren Würzweine eine gerne gesehene Abwechslung in den Tavernen. Allerdings wurden diese meist kalt getrunken. Heute ist der Glühwein ein Dauerrenner auf Weihnachtsmärkten, wo die Leute für ein Glas Schlange stehen. Der süße Geruch von Glühwein ist berauschend, wenn er sich mit dem Duft gebrannter Mandeln mischt.